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Ihr Suchbegriff lautet: Plebs, Plebejer, plebeii - Titelbeitrag:
Plebs, Plebejer, plebeii [latine.] Plebs |
homines de plebe (plebeii, homines plebeii) sind alle römischen Bürger, die keine Patrizier sind, also das einfache römische Volk der Kleinbauern und Handwerker. Anfangs hatten sie nicht das volle Bürgerrecht: Es fehlten insbesondere das conubium und das ius honorum.
Da das ius auspicii nur den Patriziern zustand, kamen Plebeier anfangs nicht für die Besetzung von Ämtern in Frage.
Da die Gerichtsbarkeit anfangs nur bei den Patriziern lag, mussten sich die Plebeier vor Gericht der Hilfe eines patrizischen patronus versichern. Sie wurden so zu clientes.
Durch die Herausbildung des ordo equester (Ritterstand) kam die plebs mit der Zeit im Sinne einer Unterschicht in Verruf (Liv.26,36,12).
Die Plebeier mussten sich ihre Gleichberechtigung in den Ständekämpfen bis 300 sukzessiv erstreiten.